Verhinderungspflege

Als pflegender Angehöriger übernehmen sie eine große Verantwortung für einen Pflegebedürftigen und sogleich auch eine zeitlich intensive Verpflichtung auf sich. Wir von “Hilfe mit Herz” helfen ihnen, wenn plötzlich wichtige persönliche Termine anstehen, sie selbst erkranken oder ein dringender Erholungsurlaub nötig ist. Damit Pflegebedürftige bei einer Verhinderung der eingetragenen Pflegeperson weiterhin gut versorgt werden können, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege.

Die Pflegeversicherung übernimmt in diesem Fall die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Die Verhinderungspflege wird pflegebedürftigen Person gewährt, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. 

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.

Wir vermitteln gern auch Pflegekräfte für die Verhinderungspflege. Es ist nicht notwendig, vor Beginn der Pflege einen Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen. Das ist wichtig, weil es in manchen Situationen kurzfristig nötig ist, Ersatz für die Pflege zu finden. Die Aufwendungen können dann rückwirkend geltend gemacht werden. Auf jeden Fall müssen alle Belege über die Aufwendungen während der Verhinderungspflege gesammelt und später bei der Pflegeversicherung eingereicht werden.