Unterstützung nach § 45 a SGB XI

Neben der Ganztagsbetreuung bieten wir auch stundenweise Hilfe und Betreuung an. Dazu gehören neben den üblichen haushaltsnahen Dienstleistungen auch Büroarbeiten, die Vereinbarung von Arztterminen, die Begleitung zu Terminen außer Haus und der Kontakt mit Krankenkassen und Behörden.

Kosten

Die Vergütung für diese Leistungen beträgt 40,00 € pro Stunde. Für Sonn- und Feiertage wird ein Zuschlag von 4,00 € pro Stunde berechnet.

Die Berechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde:

15 Minuten  =   10,00 €

30 Minuten =   20,00 €

45 Minuten =   30,00 €

60 Minuten =   40,00 €

Für Gartenarbeiten, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen berechnen wir 50,00 € pro Stunde.

Außerdem sind die Fahrtkosten der Betreuungsperson für die Hin- und Rückfahrt und sonstige Fahrten in Höhe von 0,50 € pro km zu erstatten. Für Fahrten im Ort des Einsatzes wird eine Wegepauschale in Höhe von 7,00 € berechnet.  Alle Kosten verstehen sich zuzüglich des z.Zt. gültigen Mehrwertsteuersatzes.

Gerne beraten wir Sie zeitnah ausführlich und kostenlos über den Ablauf der Betreuung, den Umfang der Dienstleistungen und die anfallenden Kosten.

Die Pflegebedürftigen und/oder ihre Angehörigen können ab Pflegegrad 1 die Kosten für derartige Dienstleistungen sowie Gärtner-  und Handwerkerleistungen einen Entlastungsbetrag von 125,00 € pro Monat direkt bei den Pflegekassen geltend machen.

Über den Entlastungsbetrag hinaus können haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a des Einkommensteuergesetzes steuerlich abgesetzt werden.

Ab Pflegegrad 2 kann der Beitrag von 125,00 € für haushaltsnahe Dienstleistungen erhöht werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich.